Wenn das deutsche Auswärtige Amt vor Reisen in ein Land oder eine Region warnt, führt Studiosus dort keine Reisen durch.
Für Studiosus hat die Sicherheit und Gesundheit seiner Kunden immer oberste Priorität. Deshalb bedeutet für uns eine Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amts immer eine Reiseabsage – auch wenn wir dadurch Gäste enttäuschen müssen und das Unternehmen und seine Partner vor Ort finanzielle Einbußen erleiden. Auch wenn einige Anbieter das in Corona-Zeiten anders handhaben – wir beachten strikt alle Reisewarnungen und setzen unsere Gäste sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinem Risiko aus.
Aufhebung der pauschalen Reisewarnung
Nun hat das Auswärtige Amt zum 1. Oktober seine weltweite Reisewarnung, die für alle Länder außerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums galt, aufgehoben und durch Reisewarnungen und Reisehinweise für einzelne Staaten ersetzt. Dadurch sind jetzt theoretisch wieder Reisen in ausgewählte Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums möglich. Wir begrüßen die Aufhebung der pauschalen Reisewarnung daher sehr.
Reisewarnungen und Sicherheitshinweise jetzt wieder auf Länderebene
Doch leider ändert sich für unsere Gäste dadurch vorerst nur wenig. Denn das Auswärtige Amt hat weiterhin für sehr viele Länder Reisewarnungen ausgesprochen. Bei einer Reihe weiterer Länder, die Einreisebeschränkungen bzw. Quarantäneregelungen für deutsche Touristen haben, rät die Behörde von Reisen ab. Wir nehmen die Einschätzungen des Auswärtigen Amts immer sehr ernst, da wir wissen, dass die Behörde in jedem Fall sehr sorgfältig abwägt.
Spricht das Auswärtige Amt im Kontext der Corona-Pandemie aufgrund von verschärften Einreisebestimmungen ein Abraten aus, analysieren wir die Gründe für das Abraten genau. Bestehen die Einreisebeschränkungen in einzelnen Ländern ausschließlich in der Pflicht zu einem PCR-Test, führen wir trotz des Abratens Reisen in diese Länder durch – natürlich unter Beachtung aller sonstigen Vorsichts- und Hygienemaßnahmen. Im Moment ist das zum Beispiel in Namibia und Uganda der Fall (Stand 14.12.2020).
Übrigens können Gäste, die in Länder oder Regionen reisen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt, den Schutz Ihrer Auslandskrankenversicherung verlieren. Besteht bei Reisebeginn eine Reisewarnung für das betreffende Land, so schließen einige Auslandskrankenversicherungen eine Übernahme von Behandlungskosten aus. Auch müssen Rückkehrer aus Risikogebieten, die dann in Deutschland in Quaratäne müssen, mittlerweile damit rechnen, dass ihr Arbeitgeber den Lohn für diese Zeit nicht mehr übernimmt. Welche Länder wir im Moment bereisen, erfahren Sie immer aktuell in unseren Sicherheitsmeldungen auf unserer Website.
Weitere Informationen zur Bedeutung von Reisewarnungen und Sicherheitshinweisen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.