Jeder zehnte Arbeitsplatz weltweit hängt vom Tourismus ab. Urlaubsreisen bieten nicht nur Entspannung oder Horizonterweiterung für die Reisenden, sondern auch Millionen Menschen in den Zielgebieten ein geregeltes Einkommen. Daraus erwächst den Anbietern auch die Verantwortung, für akzeptable Arbeitsbedingungen zu sorgen. Studiosus stellt sich dieser Herausforderung und kommt schon jetzt den Forderungen eines Lieferkettengesetzes nach, das in Deutschland bald verabschiedet werden soll.
Ein sogenanntes Lieferkettengesetz soll deutsche Unternehmen künftig für Menschenrechtsverletzungen bei ihren Leistungspartnern in aller Welt in Verantwortung nehmen. Neben zahlreichen Nichtregierungsorganisationen machen sich vor allem Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für ein Lieferketten- beziehungsweise Sorgfaltspflichtengesetz stark.
Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel
2011 haben die Vereinten Nationen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet und damit erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen festgelegt. Die Bundesregierung hat mit ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien (NAP) 2016 zunächst auf ein freiwilliges Engagement der Unternehmen gesetzt. Allerdings kommt nicht einmal die Hälfte der Firmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach – wie Befragungen im Rahmen zweier NAP-Monitorings 2019 und 2020 gezeigt haben. Als Konsequenz daraus soll noch in dieser Legislaturperiode ein nationales Lieferkettengesetz verabschiedet werden, das Unternehmen einen verbindlichen Rechtsrahmen vorgibt. Mit dem Modern Slavery Act in Großbritannien und dem Loi de Vigilance in Frankreich gibt es in europäischen Nachbarländern bereits ähnliche Gesetze. Ein Sorgfaltspflichtengesetz auf EU-Ebene ist ebenfalls geplant.
16-Stunden-Schichten zum Hungerlohn
Besonders in die Kritik geraten ist die Textilindustrie. Firmen lassen in Asien oder Afrika teilweise unter Bedingungen Kleidung nähen, die jeglichen international anerkannten Menschenrechten und Arbeitsnormen widersprechen: 16-Stunden-Schichten in maroden Fabriken, Hantieren mit gefährlichen Chemikalien ohne Schutzausrüstung, Löhne, mit denen sich keine Familie ernähren lässt, Kinderarbeit und in Spitzenzeiten 7-Tage-Wochen sind hier keine Seltenheit. Ein Lieferkettengesetz will solche Zustände unterbinden, indem deutsche Firmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsstandards bei ihren Zulieferfirmen verantwortlich gemacht werden können.
Auch im Tourismus kann es in der „Lieferkette“ zur Verletzung von Menschenrechten und Arbeitsnormen kommen. So sind etwa die Arbeitsbedingungen auf Kreuzfahrtschiffen wegen der schlechten Bezahlung und langen Arbeitszeiten in die Kritik geraten. In von den Reiseunternehmen bzw. ihren Gästen genutzten Restaurants und Hotels entsprechen die Arbeitsbedingungen ebenfalls nicht immer den von der Internationalen Arbeitsorganisation ILO formulierten Standards. Gäste und Einheimische konkurrieren zum Teil um knappe Wasservorräte oder Bauern verlieren durch den Bau von Hotelanlagen, Golfplätzen oder Flughäfen entschädigungslos Grund und Boden.
Studiosus bekennt sich zu seiner Sorgfaltspflicht
Studiosus hat die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2011 zum Anlass genommen, seine Reisen und Geschäftsbeziehungen umgehend im Hinblick auf mögliche Menschenrechtsproblematiken zu überprüfen. Nach Abschluss der Analysephase überarbeitete Studiosus 2012 die Verträge mit seinen Leistungspartnern. Es wurden neue Vereinbarungen zur Achtung der Menschenrechte bezüglich der Arbeitsbedingungen von Hotelangestellten, Schiffspersonal und Busfahrern aufgenommen, zum Beispiel sichere Arbeitsverhältnisse, Arbeitszeit- und Freizeitregelungen und die Umsetzung anderer Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Außerdem wurde eine Meldestelle für Menschenrechtsangelegenheiten eingerichtet: Über Menschenrechte@studiosus.com können Auffälligkeiten hinsichtlich Menschenrechtsfragen im Rahmen von Studiosus-Reisen gemeldet werden.
Mit dem 2013 unterzeichneten „Commitment zu Menschenrechten im Tourismus" bekannte sich Studiosus zusammen mit weiteren Touristikunternehmen und Akteuren aus der Tourismusbranche zu seiner menschenrechtlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht im Tourismus. Und auch als Mitglied des UN Global Compact hat sich Studiosus verpflichtet, dessen Prinzipien der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, der Arbeitsstandards, der Nachhaltigkeit und der Korruptionsbekämpfung weltweit einzuhalten.
„Die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit darf nicht zur Grundlage einer globalen Wirtschaft und unseres Wohlstandes werden." Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller
Als die Bundesregierung 2016 ihren Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien verabschiedete, hatte Studiosus schon einen Großteil der darin formulierten Forderungen umgesetzt – obwohl der Aktionsplan nur für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und damit genau genommen nicht für Studiosus gilt. Doch damit nicht genug: Studiosus arbeitet weiter kontinuierlich an der Umsetzung seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht und prüft und optimiert fortlaufend seine Reisen unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten.
Weitere Infos zum Menschenrechtsengagement von Studiosus finden Sie hier.