Corona-Situation eskaliert, Airline pleite, Naturkatastrophe im Anmarsch: Manchmal läuft auf einer Reise leider nicht alles wie geplant. Doch gerade dann können Sie sich auf uns als Ihren Reiseveranstalter verlassen.
Die Vorteile einer pauschal organisierten Reise im Überblick:
Beistandspflicht: Hilfe im Notfall
Der März 2020 hat es wieder einmal gezeigt: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist im Krisenfall gut aufgehoben. Als die Corona-Epidemie zur Pandemie wurde und immer mehr Länder ihre Grenzen und Flughäfen schlossen, strandeten allein weit über 200.000 deutsche Reisende auf der ganzen Welt. Wer zu der Zeit auf eigene Faust unterwegs war, musste sich selbst um Unterkunft, Verpflegung und einen alternativen Rückflug kümmern oder auf die Unterstützung des Auswärtigen Amtes hoffen. Pauschalreisende hatten es da besser: Im Fall eines solchen „außergewöhnlichen Umstands“, wie es im deutschen Reiserecht heißt, wenn also eine Fortsetzung der Reise nicht möglich ist, ist der Reiseveranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, seine Gäste zum Ausgangspunkt der Reise zurückzubringen und sie bis zu drei Tage auf seine Kosten unterzubringen, unter bestimmten Umständen zum Teil sogar über drei Tage hinaus. Und auch wenn nur die ohnehin vorgesehene Hin- oder Rückreise verzögert wird, kümmert sich der Reiseveranstalter.
Zu Beginn der Corona-Pandemie waren rund 2000 unserer Gäste in mehr als 35 Ländern auf der ganzen Welt unterwegs. Wir haben es mit großem Einsatz geschafft, all diese Gäste innerhalb von knapp einer Woche und ohne staatliche Unterstützung nach Hause zu holen, während so mancher Individualreisende im Ausnahmefall Wochen oder gar Monate an seinem Urlaubsort ausharren musste. Einen ausführlichen Bericht über die Rückholaktion lesen Sie hier.
Glücklicherweise sind solche Krisenfälle sehr selten. Darüber hinaus gilt bei uns ohnehin das Motto „Prävention vor Reaktion“: Das hauseigene Sicherheitsmanagement hat die Lage weltweit im Blick und prüft sorgfältig, ob Reisen überhaupt stattfinden können.
Keine Reise, keine Zahlung
Neben den Rückholaktionen durch Reiseveranstalter oder staatliche Akteure haben vor allem Reisewarnungen und zum Teil sehr kurzfristige Änderungen der Ein- und Ausreisebestimmungen das Corona-Reisejahr geprägt. Hier kam ein weiterer Vorteil von Pauschalreisen zum Tragen: Wird eine Reise vom Veranstalter abgesagt – aus welchem Grund auch immer – sind Reiseveranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, Anzahlungen und gegebenenfalls bereits bezahlte Reisepreise vollständig zu erstatten. Wir haben stets ohne Wenn und Aber alle Kundenzahlungen innerhalb weniger Tage komplett zurücküberwiesen.
Insolvenzschutz: Pleiten, Pech und – eine Versicherung
Ob Air Berlin oder Thomas Cook: Insolvenzen von touristischen Unternehmen sind schon vor der Corona-Pandemie vorgekommen. Wer zum Beispiel seinen Flug in so einem Fall auf eigene Faust gebucht hat, bleibt meistens auf den Kosten sitzen, etwaige Erstattungen sind an die unterschiedlichsten Bedingungen geknüpft. Erschwert wird das Ganze dadurch, dass Flugtickets üblicherweise komplett per Vorkasse bezahlt werden müssen.
Im Gegensatz zu Fluggesellschaften sind Veranstalter von Pauschalreisen in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, eine Insolvenzschutzversicherung abzuschließen. Sollte also der Reiseveranstalter vor oder während der Reise Insolvenz anmelden müssen, sind die Kunden geschützt und bekommen den gezahlten Reisepreis erstattet bzw. stellt die Versicherung die Durchführung der Reise sicher. Wichtigstes Dokument ist hier der sogenannte Sicherungsschein, der die Versicherung der zu leistenden Zahlungen bestätigt. Wir verschicken diesen Beleg stets zusammen mit der Buchungsbestätigung.
Gewährleistung: Problem behoben oder Geld zurück
Sie haben extra ein Zimmer mit Meerblick gebucht – doch nach dem Check-in vor Ort sehen Sie nur auf den Garten, weil das Hotel ausgebucht und kein Zimmer mit Meerblick mehr verfügbar ist. Was tun? Sie selbst können sich, nachdem Sie auf den Mangel aufmerksam gemacht haben, erst einmal zurücklehnen, denn bei einer Pauschalreise kümmert sich der Reiseveranstalter als Ihr Vertragspartner um die Behebung eines Problems – gerade auch in sprachlicher Hinsicht im Ausland ein entscheidender Vorteil. Falls eine Abhilfe nicht möglich ist, kommt bei rechtzeitiger Reklamation durch den Kunden eine nachträgliche anteilige Preisminderung in Betracht. Diese wird vom Reiseveranstalter sogar gewährt, wenn er für das Problem nicht verantwortlich ist. Das war zum Beispiel auch im Fall Air Berlin so: Als Flüge gestrichen wurden, haben wir uns nicht nur um Ersatzflüge gekümmert, Übernachtungen organisiert und auch die Kosten dafür getragen, sondern denjenigen Kunden, die wegen des Flugchaos erst später am Urlaubsort ankamen und dadurch zum Beispiel Programmpunkte verpasst hatten, eine Preisminderung gewährt.
Außerdem wissenswert:
Noch mehr Service mit unserem Corona-Kulanzpaket 2021
Über die gesetzlichen Regelungen hinaus bieten wir Ihnen mit unserem Corona-Kulanzpaket 2021 weitere Vorteile, damit Sie beruhigt Ihren Urlaub planen können – zum Beispiel den Verzicht auf eine Anzahlung und die Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung bis einen Monat vor Reiseantritt. Alle Details dazu finden Sie hier.
Was ist eigentlich eine Pauschalreise?
Pauschalreise, das klingt für viele Menschen erst einmal nach zwei Wochen Mallorca all-inclusive zum Schnäppchenpreis. Doch dahinter verbirgt sich viel mehr – unter anderem jede Menge Service. Unter einer Pauschalreise versteht man rechtlich die Kombination von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen, zum Beispiel Flug und Hotel sowie das Reiseprogramm. Konkret bedeutet das: Wenn Sie eine Reise bei uns buchen, buchen Sie immer eine pauschal organisierte Reise. Seit dem 1. Juli 2018 regelt die sogenannte Pauschalreiserichtlinie das Thema – gerade auch in Hinblick auf den Verbraucherschutz – EU-weit. Rechte und Pflichten von sowohl Reisenden als auch Reiseveranstaltern sind in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten, in Österreich und der Schweiz in den jeweiligen Pauschalreisegesetzen.
Genug Zeit für die Reklamation
Seit dem 1. Juli 2018 haben Sie bis zu zwei Jahre Zeit für eine Reklamation, statt bisher nur einen Monat. Wir empfehlen dennoch, so zeitnah wie möglich zu reklamieren, um den Vorgang für alle Beteiligten zu erleichtern – schließlich muss der Sachverhalt recherchiert, dokumentiert und nachvollzogen werden.
Wichtig: der Sicherungsschein
Leisten Sie keine Zahlung, wenn der Sicherungsschein nicht vorliegt. Detaillierte Informationen zum Sicherungsschein finden Sie in all unseren Katalogen im Bereich „Allgemeine Reisebedingungen“, Punkt „V. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung“.